Sichere Immobilie

Beiträge zu Mietwohnungen, Hausbau & Baufinanzierung
 


Wenn es darum geht sich für einen Altbau oder Neubau zu entscheiden, scheiden sich die Geister.

Ob man sich für einen Altbau oder Neubau entscheidet, ist von vielen Dingen abhängig. Ist das Gebäude, wenn es ein Altbau ist, saniert? Hat man genügend Geld, falls man kaufen möchte, um einen unsanierten Altbau zu renovieren? Und was für ein Wohnungstyp ist man? Ist man eher Funktionalist oder hat man es gerne historisch Charmant. Altbau oder Neubau: das ist hier die Frage. weiterlesen »


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Über die Energiewende sprechend wurde häufig über steigende Stromkosten debattiert. Vielerseits wurde ein erheblicher Anstieg der Kosten für den Haushaltsstrom erwartet, doch wie sieht es wirklich aus? Bedeutet die Energiewende eine deutliche finanzielle Mehrbelastung für die Bundeshaushalte?

Steigen mit der Energiewende die Stromkosten? ©Flickr/tjschloss

Steigende Stromkosten als Folge der Energiewende – Das ist ein Szenario, welches von vielen Kritikern des Regierungsbeschlusses von Mai diesen Jahres heraufbeschworen wird. In diesem hat die schwarz-gelbe Koalition sich nach der Atomkatastrophe in Fukushima für eine sofortige Abschaltung von acht unsicheren Atomkraftwerken und dem kompletten Ausstieg aus der Atomkraft bis 2021 geeinigt.
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Eine Mitgliedschaft beim Mieterschutzbund kann Ihnen im Zweifelsfall die kostspielige Beratung bei einem Rechtsanwalt ersparen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter oder den Nachbarn haben. Was Ihnen die Mitgliedschaft konkret bringt, haben wir für Sie zusammengefasst.

Sie wohnen in einer Mietwohnung und haben ständig Stress mit dem Vermieter? Die Nebenkosten sind viel zu hoch? Die Nachbarn machen Ihnen das Leben schwer? Wenn Sie Hilfe in Sachen Mietrecht benötigen, dann sind Sie beim Mieterschutzbund genau richtig. Hier kümmern sich Experten um Ihre Belange und helfen Ihnen Ihre Probleme in den Griff zu bekommen.

Einen Überblick über die gesamten Regeln und Gesetze des Mietrechts zu erlangen, ist gar nicht so einfach. Jeder, der schon einmal versucht hat sich rechtlich abzusichern, wenn es um Zwistigkeiten mit dem Vermieter ging, wird dies bestätigen können. Aber gleich zum Anwalt laufen? Das ist nicht nur teuer, sondern oft auch gar nicht notwendig. Mit einer Mitgliedschaft beim Mieterschutzbund können Sie sich jederzeit über das bestehende Recht beraten lassen und Lösungsansätze für ihre Probleme erarbeiten. weiterlesen »


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Eine Immobilie in Frankreich kaufen – davon träumen viele: Leben wie Gott in Frankreich! Im Folgenden sollen einige Informationen über die aktuellen Rechts- und Steuerbestimmungen auf dem französischen Immobilienmarkt vorgestellt werden.

Haus ©Flickr / Toprural

Anders als in Deutschland ist in Frankreich beim Immobilienerwerb ein Vorvertrag ohne besondere Formalien verbindlich. In Deutschland sind Immobilien-Kaufverträge erst mit dem Notarsiegel rechtswirksam. Das heisst, dass der Immobilienkäufer in Frankreich bereits beim Vorvertrag genau prüfen sollte, weiterlesen »


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Die Heizungspumpe gehört noch vor elektrischem Durchlauferhitzer und Elektroherd zum größten Stromverbraucher im Haushalt. Hier herrscht massives Sparpotenzial.

Wilo Heizungspumpe ©Wikipedia / CschirpHeizungspumpen haben die Schwerkraftheizung, die sich die durch die Temperaturunterschiede des Wasser entstehende Zirkulation im Rohrnetz zunutze machten, seit den 60er Jahren abgelöst. Diese Art Heizung funktionierte zwar auch bei einem Stromausfall; in der Summe überwogen aber eindeutig die Nachteile. Die Heizungspumpe drückt im Gegensatz dazu aktiv heißes Wasser in den Vorlauf und saugt das erkaltete über den Rücklauf an. Bei geringen Wärmedifferenzen versagte hier das Schwerkraftprinzip.

Fußbodenheizung an Heizkreis anpassen

Ist neben Radiator-Heizkörpern auch eine weiterlesen »


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Die Mietkaution

Autor: Richard
abgelegt in: Mietwohnungen

Im Groben kann man sagen, dass die Mietkaution nicht mehr ist, als eine Bürgschaft für den Vermieter.

Das zahlen der Mietkaution betrifft in der Regel nur Mietwohnungen. Dort behält der Vermieter selbige ein, um im Falle einer Vertragsverletzung des Mieters, die entstandenen Schäden, Differenzen ausgleichen kann - darunter fallen bspw. Schönheitsreparaturen, Verzug der Mietzahlung etc.pp. Aber was genau sagt der Gesetzgeber dazu?

5 Euroschein © Flickr by Henry.

Er sagt, das die Mietkaution höchsten das dreifache der auf einen Monat anfallenden Miete betragen darf. Weiterhin, darf sie nicht als Pauschale oder als Vorauszahlung für angewiesen Betriebskosten berechnet oder einbehalten werden.

Einzig eine Ausnahme findet dann Bestätigung, wenn der Vermieter baulichen Veränderungen im Sinne der Geometriefreiheit zugestimmt hat oder, wenn bei bei dem Tod des Mieters, Haushaltsangehörige in den Mietvertrag eintreten.

Gezahlt wird die Kaution erst zu Beginn des Mietverhältnisses, oft noch vor ersten, fälligen Miete. Es ist nicht richtig, dass die Mietkaution bei Mietvertragsabschluss gezahlt wird. Viele Vermieter gewähren es aber auch, das die Mietkaution in 3 monatlich gleich Raten gezahlt werden kann.

Im Allgemeinen legt man eigens dafür bei seine Hausbank ein Mietkautionskonto an, welches eine 3 Monatige Kündigungsfrist hat. Mieter und Vermieter können sich jedoch auch auf eine andere Anlageform, die Zinsen oder Dividenden verspricht, einigen. Bedenken sie aber das Spekulationsrisiko, denn nach Ablauf des Mietverhältnissen gehört die Zinsen ihrem Vermieter und nicht Ihnen.

Der Vermieter darf nur dann auf das Mietkautionskonto zugreifen, wenn der Mieter seinen vertragliche nicht nachkommt oder sie verletzt. Das heißt im Klartext, wenn Miet- oder Nebenkosten nicht gezahlt sind. Bei geltenden Ansprüchen, kann sich der Vermieter als sehr wohl aus der Kaution bedienen oder auch die geschuldeten Zahlungen einklagen.
Bedient sich der Vermieter aus der Kaution, ist der Mieter verpflichtet, den bis zur Gesamthöhe fehlenden Betrag wieder aufzufüllen.

Ist das Mietverhältnis irgendwann beendet und es liegen keine Ansprüche des Vermieters vor, ist die Mietkaution innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zurück zu zahlen,. Üblich sind 3 Monate bis hin zu 6 Monaten.

Gesetz dem Fall, dass das Haus verkauft wird, haftet der neue Besitzer (der Erwerber) des  Hauses für die Rückzahlung. dabei ist ganz gleich, ob er sie vom früheren Eigentümer erhalten hat oder nicht.

Ist dort nichts zu holen, kann sich der Mieter jedoch an den altern Vermieter wenden, denn auch er bleibt in der Pflicht. Wenn dort nichts zu holen ist, kann sich der Mieter an den alten Eigentümer halten - der Alteigentümer bleibt dennoch in der Pflicht.

Die gesetzlichen Regelungen zur Kaution finden Sie im BGB.


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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Abrechnung der Nebenkosten darf keine Pauschalbeträge für die Tätigkeiten des Hausmeisters enthalten. Seit diesem Jahr ist leidige Thema um den Hausmeister geklärt. 

Hausmeister und Nebenkosten © Flickr /ezolaMit einer Pressemitteilung des Mieterschutzbundes Recklinghausen vom 18. Juli 2008 bekamen viele Hausverwaltungen vermutlich etliche Reklamationen bezüglich der Nebenkostenabrechnung. Wichtig ist, dass genau aufgeschlüsselt wird, was der Hausmeister denn tut und vor allem was genau dem Mieter in Rechnung gestellt wurde. Das ist geltendes Mietrecht.

Allem voran darf den Mietern die Verwaltungsarbeiten des Hausmeistern nicht pauschal berechnet werden, so urteilte das Gericht. In dem Fall mit dem Aktzenzeichen VIII ZR 27/07 sollte geklärt werden, was in der “zweite Miete”, so der Volksmund, also die Nebenkosten, aufgelistet werden muss. weiterlesen »


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Ein Niedrigenergiehaus ist ein Neubau oder ein sanierter Altbau, welcher die gesetzlich geforderten Richtlinien sowie das geforderte Energieniveau erfüllt. Welches in der Energiesparverordnung kurz EnEV nachzulesen ist. Die Energiesparverordnung mäßigt den signifikanten Transmissionswärmeverlust eines Hauses und den Bedarf an Primärenergie.

Im Norden Deutschlands gibt es strenge Richtlinien für die Niedrigenergiehäuser. Der Primäre Energiebedarf muss 20 Prozent unter dem “normalen” Wert liegen und bei der Verlust der Transmissionswärme muss 30 Prozent unter diesem Wert liegen. Diese Häuser nennen sich dann Niedrig Energiehaus Standard Schleswig-Holstein. Zusätzlich müssen diese Gebäude mit einer Be- und Entlüftung ausgestattet sein.

Ein alltägliches Einfamilienhaus mit einem A/V-Verhältnis von 0,8 m²/m³ darf nach der Energiesparverordnung, beispielsweise nur einen Primären Energiebedarf von max. 121 kWh/(m²a) und ein HT (Transmissionswärmeverlust) von maximal 0,49 W/(m²K) aufweisen. Je nach ausgesuchter Heizungsanlage errechnet sich hieraus der Endenergiebedarf in Litern Heizöl oder in Kubikmetern Gas.
Ein Niedrigenergiehaus hat demnach einen Wärmebedarf von 40–79 kWh/m²*a (40–79 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr).

Ein Niedrigenergiehaus kann ich jedem bedenkenlos empfehlen, der umweltbewusst leben möchte und zudem noch langfristig Geld sparen will, denn bei den ständig steigenden Preisen für die Rohstoffe wie Öl und Gas wird es wohl nicht mehr lang dauern bis die Preise höher steigen denn je. Also jetzt schon an die Zukunft denken und sich für einen Umbau oder Neubau zum Niedrigenergiehaus entscheiden!


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Ein Passivhaus ist langfristig sehr wirtschaftlich, da für die Unterhaltung wenig Energie benötigt wird. Beim Neu- und Umbau sind zwar die Investitionskosten anfänglich etwas höher, aber meiner Meinung nach ist diese Bauweise die richtige Wahl. Kombiniert mit zusätzlichen Versicherungen in Sachen Energiesparen, wird das neue Heim so zu einem richtigen Öko-Haus.

Die Funktionsweise eines Passivhauses ist sehr einfach, man versucht die vorhandenen passiven Energiequellen zu nutzen, dies sind unter anderem die Sonne sowie die Wärmeabstrahlung der Menschen und der elektrischen Geräte.

Bei einem Passivhaus wird besonders auf eine kompakte Bauweise sowie eine gute Wärmedämmung geachtet.
Ein ausgeklügeltes Lüftungssystem sorgt dafür, dass bei der Lüftung nur ein geringer Wärmeverlust entsteht. Der Wohnraum wird kontrolliert gelüftet, dabei wird von der Abluft überschüssige Wärme an die Zuluft übertragen. Außerdem kann die Luft auch durch Erdwärme vorgewärmt werden.

Damit ein Haus als Passivhaus bezeichnet werden kann , muss es bestimmten Kriterien hinsichtlich des Jahresheizwärmebedarfs, der Heizlast, der Luftdichtigkeit sowie des Primärenergiebedarfs erfüllen.
Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen ist häufig einen Inanspruchnahme eines Förderprogramms durch die Bundesregierung möglich, die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet zinsgünstige Kredite an.

Wer wie ich an einer ressourcenschonenden und langfristigen kostengünstigen Bauweise interessiert ist, sollte sich für ein Passivhaus entscheiden.


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Sonderumlagen sind Ergänzungen eines Wirtschaftsplanes für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr, die in Form von weiteren zu zahlenden Beiträgen erhoben werden. Sie gehören somit zum Nachtragshaushalt.

Häufig werden Sonderumlagen im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentums- Gesetz ( WEG) gebracht, da sie dort sehr oft erhoben werden. Hier sind Sonderumlagen Zahlungen, die durch eine Eigentümerversammlung beschlossen und in der Regel dann erhoben werden, wenn für Reperatur- bzw. Instandhaltungsarbeiten nicht mehr genug Geld vorhanden ist. Die Ausführung der jeweiligen Wartungsarbeit muss dabei unvorhersehbar notwendig geworden sein. Die Zahlung muss dann von allen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft anteilig erfolgen. Der Sonderumlagenerhebung vorausgegangen muss eine Information darüber sein, was tatsächlich rechtlich beschlossen wurde, außerdem müssen die Auswirkungen der Sonderumlage geklärt sein.

Oft sind nicht alle Eigentümer bzgl. der Notwendigkeit einer Maßnahme einverstanden, weshalb auf Antrag Gerichte mit der Prüfung der Notwendigkeit einer Maßnahme betraut werden können. Sollte das Gericht feststellen, dass die Durchführung einer Maßnahme nicht einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprach, wird die Sonderumlage für ungültig erklärt.

Dass zu den eigentlichen Bau- bzw. Reperaturmaßnahmen noch Anwalts- oder Beratungskosten hinzukommen können, ist dann gerechtfertigt, wenn die praktischen Umsetzungsarbeiten und die Beratungs- oder Anwaltskosten nicht mehr sauber getrennt werden können.

Vor Erhebung einer Sonderumlage ist zu klären, wann die Eigentümer vom Verwalter informiert werden, wie weit die Information gehen wird und worin die Verpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Verband zu sehen ist, sowie wann und wie hoch die Sonderumlagenforderung ausfallen wird.


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