Sichere Immobilie

Beiträge zu Mietwohnungen, Hausbau & Baufinanzierung
 


Mietspiegel in Stuttgart

Autor: Richard
abgelegt in: Mietwohnungen

Wo in Benz-Town wohnt man denn am Billigsten und wo am Teuersten. Zum Glück gibt’s einen Index, der einem das Vergleichen erlaubt, ohne alle Leute auf der Straße zu fragen.

Der Mietspiegel gibt Auskunft über das Verhältnis von Wohnungen in Stuttgart - aber natürlich gibt’s diesen auch für andere Städte. Dieser wird in der Regel alle vier Jahre erhoben und zwar durch freiwillige Angaben ausgewählter Mietwohnungen.

Schloss Stuttgart © Flickr /aj82
Der Mietpreis folgert sich aus der Lage, der Ausstattung und der Frage: Alt- oder Neubau

Von 2004 bis 2007 stieg der allgemeine Spiegel aller Mieten in Stuttgart um 3,8 Prozent. Dabei variieren die jeweiligen Erhöhungen zwischen 1 Prozent und 4,5 Prozent. Letzteres traf vor allem Altbauwohnungen.

In der Realität sind die Mieten damit stärken gestiegen als das Nettoeinkommen. Dabei ist hier auch die Inflation nicht zu vernachlässigen.

Die Steigerung ergibt sich aus der Wohnungsknappheit in Stuttgart, die schon seit geraumer Zeit ein Problem darstellt.

Wo man in Stuttgart billiger wohnt, hängt von der Lage, der Wohnfläche und der Ausstattung ab. Generell lässt sich aber sagen, dass Altbauten von geringer Größe am Billigsten sind. Hier ist der Quadratmeterpreis bei ungefähren 6,50 Euro. Wohnungen mit einer sehr guten Ausstattung und einer entsprechend vornehmen Wohngegend viel teurer sind. Hier liegen die Preise bei 10 Euro pro Quadratmeter.

Aber im Zweifelsfall, kann man sich ja immer auf WG Suche begeben. Das spart auf jeden Fall auch Geld.


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Es ist ein Thema, das momentan viele Mieter interessiert - vor allem seit dem Gerichtsentscheid zu Schönheitsreparaturen. In dem Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) wurden die Mietrechte deutlich gestärkt.

Das Urteil (Az: VIII 316/06) von 2006 hat schon vielen Mietern das Leben erleichtert - vor allem beim Auszug. Demnach sind die Regelungen im Mietvertrag, die den exakten Renovierungsbedürfnissen des Vermieters entsprechen, unwirksam. Solche Schönheitsreparaturen müssen nicht, wie in vielen Miet-Verträgen beschrieben, alle Jahre ausgeführt werden.

Darunter fallen vor allem Maler-Arbeiten, die in bestimmten Räumen zu bestimmten Zeiten und nach Vorgabe des Vermieters zu erledigen sind. Auch wenn der Vermieter droht, einen Maler auf Kosten der Mieter zu engagieren, ist der Vertragsgegenstand unwirksam.

Malerarbeiten © Flickr/schoschie
Schönheitsreparaturen sind in detaillierter Vorgabe unwirksam

Das betrifft nicht nur die Wohnung, sondern auch den Balkon oder die Terrasse. Eine solche Bestimmung würde den Mieter unangemessen benachteiligen und ist damit nicht gültig. Das Mietrecht wurde dahingehend erheblich gestärkt.

Nach Maßgabe des BGH sind alle Renovierungsklauseln - vom Zustand der Wohnung - vor allem beim Auszug ohne Relevanz.  Angaben, wie fachgerechte Renovierung - die meist detailliert vorgegeben sind - sind auch unwirksam, wenn man den Vertrag nach dem Urteil unterschrieben hat.

Der zur Miete Wohnende muss nur die Schäden beseitigen, die nicht durch Abnutzung, sondern durch Verschulden des Mieters entstanden sind.


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Klingelschild im Mietsgebäude © flickr / threedotsNicht alle, die sich für Immobilien interessieren, wohnen selbst in einer.

Heutzutage ist es immer üblicher, in Häusern oder Wohnungen zur Miete zu leben. Schließlich ist die Welt global - es kann schnell passieren, dass man sich durch Job und andere Umstände gezwungen sieht, umzuziehen.

Damit die Rechte der Mieter ausreichend geschützt sind, existiert in Deutschland der Deutsche Mieterbund e.V. Diesem muss man beitreten und Beiträge zahlen, um die leistungen in Anspruch nehmen zu können. Man kann in dringenden Fällen auch auf der kostenpflichtigen (und mit 2 Euro pro Minute extrem teuren) Servicehotline anrufen und sich da Beratung besorgen.

Damit das Apparment sicher bleibt lohnt sich der Mieterbund © flickr / Sebastian Bergmann

Als Mitglied des Mieterbundes bekommt man Unterstützung in allen Rechtsfällen, in denen es um das Verhältnis Mieter-Vermieter geht. Da sitzen Leute, die jahrelange Erfahrung in diesen Dingen haben. Meistens hat jeder der dem Dachverband untergeordneten 15 Mietervereine auch seinen eigenen Anwalt, der sich auskennt. Natürlich ist eine Mitgliedschaft im Mieterbund keine Garantie auf den günstigen Ausgang eines Prozesses oder Streits, doch hilft es ungemein, sein Problem mit besser informierten Gleichgesinnten besprechen zu können.

Gerade, wenn man plant, sein Mietverhältnis über eine lange Zeit vertraglich festzulegen oder sich mit dem verfrühten Ausstieg aus einem Mietvertrag herumschlägt, lohnt ein Beitritt in den Mieterbund in jedem Fall.


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Kündigung bei Eigenbedarf

Autor: Richard
abgelegt in: Ratgeber

Ein häufiger Streitpunkt bei Immobilien sind Kündigungen. Insbesondere wenn der Vermieter einen Eigenbedarf für das Mietobjekt anmeldet, kommt es oftmals zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien. Um diesen aus dem Weg zu gehen, sollten von bereits im Vorfeld einige Dinge beachten.

Bevor der Vermieter schon einmal einen Maler vorbei schickt, muss er erst einmal einen zulässigen Kündigungsgrund vorlegen. Diese können ganz unterschiedlicher Natur sein, wie die Hinderung an einer effektiven wirtschaftlichen Nutzung der Fläche oder die Nutzung als Alterswohnsitz. Selbst Wohnanspruch für nahe Verwandte können geltend gemacht werden, wobei dazu nur Kinder, Enkel oder Geschwister zählen.

Die Kündigung, um einen unbequemen Mieter loszuwerden, ist rechtlich vollkommen haltlos. Sollte sich dies vor Gericht als Kündigungsgrund herausstellen, können sogar Schadensersatzansprüche entstehen.

Trotz des eigenen anerkannten Anspruches müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese liegt bei einer Wohndauer bis fünf Jahre bei drei Monaten, bei einer Wohndauer bis acht Jahren bei sechs Monaten sowie bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren bei neun Monaten. Gerade in diesem Fall ist es wichtig, über die genaue Übergabe der Immobilie zu sprechen. So sollte man sich insbesondere bei schweren Arbeiten am Haus wie Dachdecken oder Fassadenrenovierung einigen.

Es existiert sogar ein Sonderfall in der deutschen Rechtssprechung, wo selbst im anerkannten Kündigungsfall ein Verbleiben in der Immobilie möglich ist. Bei der sogenannten Sozialklausel können Härtefälle wie Alter, Behinderung oder Gebrechen geltend gemacht werden.


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Die Wohnungsanzeige klang viel versprechend. Die Größe stimmt und die Monatsmiete ist auch im Rahmen. Alles könnte so schön sein, die Wohnung scheint perfekt, wenn da nicht ein Haken an der Sache wäre.

© / flickr / Gold Coast Real Tours

Schaut man bei dem Kleingedruckten dann doch mal genauer hin, dann findet man gelegentlich das Wort Provision. Was mit einer Kaution gemeint ist, mag vielen einleuchten, aber eine Provision fällt zu Lasten der Mieter oder Käufer. Im Gegensatz zur Kaution bekommt man diese nicht - meist nur einen gewissen Anteil - beim Auszug zurück, sondern fließt direkt in die Taschen des Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaften.

Es gibt keinen festgelegten Preis für eine Provision, sehr zum Ärgernis der neuen Bewohner. Der eigentliche Rahmen für Provisionen variiert zwischen 2-3 Kaltmieten, die dann meist zusätzlich zur Kaution hinzukommt. Will man etwas anmieten und der Eigentümer besteht auf eine Provision, kann man sich kaum dagegen wehren und ist der Willkür ausgesetzt. Man sieht das als Vermittlungsgebühr an, obwohl es nicht gerechtfertigt ist. Besser ist man bei einem privaten Vermieter beraten, denn diese erheben äußerst selten diese Gebühr.

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Eine richtige Wohnungsübergabe beginnt mit dem Einzug des Mieters. Ein korrektes Übergabeprotokoll gehört unbedingt als Anhang zum Mietvertrag.
Mieter und Vermieter begehen die Wohnung vor dem Einzug. Alle Details, selbst der kleinste Mangel muss im Protokoll vermerkt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein geringer Mangel evt. wegen Nichtigkeit nicht ausgebessert wird. Selbst der Kratzer am Fenster, oder an der Tür ist zu protokollieren. Danach unterschreiben Vermieter und Mieter das Protokoll.
Der Mieter muss wissen, dass er beim Auszug für alles, was nicht aufgeschrieben wurde bezahlt. Oft sind in der neuen Wohnung noch keine Glühlampen vorhanden, so dass bestimmte Mängel erst bei Licht sichtbar werden. Hier muss der Mieter selbst aktiv werden und evt. sogar provisorische Beleuchtung anbringen. Alle mit vermieteten elektrischen Geräte sollten auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Zur Wohnungsübergabe gehören auch alle Nebenräume und der PKW Stellplatz.
Nur wer vom Einzug ein ordentliches Übergabeprotokoll besitzt, kann beim Auszug auf seine Mietkaution hoffen.
Die Wohnung muss sauber und leer übergeben werden. Alle Einbauten, die ohne Genehmigung des Vermieters erfolgen sind zurück zu bauen.
Alles was durch normalen Gebrauch verschlissen ist, muss der Mieter nicht ersetzen. Unsachgemäße Behandlung der Mietsache muss er bezahlen.
Das Übergabeprotokoll beim Auszug muss genauso sorgsam angefertigt werden, wie beim Einzug. Wenn der Vermieter nicht selbst die Wohnung abnimmt, sollte der Beauftragte eine Vollmacht besitzen.
Beim Auszug ist es sinnvoll, wenn die Übergabe einige Tage vor der Beendigung des Mietvertrages erfolgen. Bei kleineren Beanstandungen kann in dieser Zeit problemlos nachgebessert werden. Erfolgt die Übergabe am letzten Tag und es kommt zu Beanstandungen, kann der Vermieter einen weiteren Monat Miete verlangen. Es ist auch sinnvoll, wenn bei kleineren Mängeln der übrige Teil der Wohnung abgenommen wird. Nach der Mängelbeseitigung geht es dann nur noch um die Abnahme der beseitigten Mängel.


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Reste von Mietnomaden

Die sogenannten Mietnomaden sind der Albtraum eines jeden Hausbesitzers. Mietnomaden ziehen schon mit der Absicht ihre Miete nicht zu bezahlen in eine Wohnung ein. Bei der Besichtigung der Wohnung wirken sie durchaus seriös und untadelig, denn sonst würden nicht so viele Immobilienbesitzer immer wieder auf Mietnomaden reinfallen.

Hat ein Vermieter den Verdacht, es mit einem Mietnomaden zu tun zu haben, kann er ihn, wenn die Miete für zwei Monate nicht bezahlt wurde, fristlos aus der Wohnung kündigen. Dabei muss er sich allerdings an die Vorschriften und Formalien halten, um letzten Endes erfolgreich zu sein.
Das bestehende Mietverhältnis muss immer schriftlich gekündigt werden und als Grund für die Kündigung sind die Rückstände bei der Mietzahlung zu benennen. Dabei muss der Vermieter bedenken, dass er einen Zeugen hat, der den Erhalt des Briefes mit dem Kündigungsschreiben bestätigt. Deshalb muss die Kündigung immer mittels Einschreiben mit Rückschein, mittels eines Boten oder mittels eines Gerichtsvollziehers zugestellt werden.

In der schriftlichen Kündigung muss der Vermieter auch einer Weiterführung des Mietverhältnisses nach dem in der Kündigung genannten Räumungstermin widersprechen, sonst ist es möglich, dass der Mietnomade das Mietverhältnis einfach weiterführt. Wenn dann der vermeintliche Mietnomade auch noch seine bisherigen Mietrückstände ausgleicht, wird die Kündigung unwirksam. Aus diesem Grund ist es ganz wichtig, dass der Vermieter zu der fristlosen auch eine ordentliche Kündigung erstellt. Dann muss der Mieter trotz Ausgleich der Mietrückstände die Wohnung zum festgelegten Termin räumen.

Ein Vermieter, der es mit einem Mietnomaden zu tun hat, braucht Nerven wie Drahtseile und einiges an Geld. Schätzungen zufolge verursacht ein Mietnomade durchschnittlich einen Schaden von 25.000 Euro.


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