Sichere Immobilie

Beiträge zu Mietwohnungen, Hausbau & Baufinanzierung
 


„Einsatz in 4 Wänden Spezial“ ist eine der beliebtesten Sendungen im deutschen Fernsehen, wenn es um die Verschönerung von Eigenheimen geht. Was einst mit der Neudekoration von Wohnungen angefangen hat, beschäftigt sich nun mit der Rettung baufälliger Häuser.

Einsatz in 4 Wänden Spezial - Tine Wittler rettet Bruchbuden ©Flickr/WaywardShinobi

Denn jeder „Einsatz in 4 Wändern Spezial “ bringt für Wohnexpertin Tine Wittler neue Herausforderungen, so manches Mal steht sie vor einer schier unlösbaren Aufgabe. Was die Redaktion hier immer wieder an Dauerbaustellen und eigentlich nicht mehr bewohnbaren Eigenheimen auftut, ist mitunter kaum zu fassen. Doch irgendwie meistert das Team jede Krise, und am Ende stehen die Hausbesitzer vor einem wahren Traum.
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Schäden in der Mietwohnung und die Frage wer dafür aufkommt, werden meist erst dann relevant, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen oder eine neue beziehen. Für welche Schäden Sie selbst als Mieter haften müssen und wofür der Mieter zahlen muss, erfahren Sie hier.

Haben Ihre Kinder die Wände bemalt, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen. ©Flickr/merdi

Schäden in der Mietwohnung sind sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter eine ärgerliche Sache. Sie mindern nicht nur den Mietwert der Wohnung, sondern auch den Wohnkomfort für den Mieter. So ist es im Interesse beider Parteien die Schäden so schnell wie möglich zu beheben. Nur darüber, wer die Kosten trägt, kann schnell ein Streit entbrennen. Damit Sie auf der sicheren Seite sind und ihre Rechte und Pflichten kennen, haben wir hier für Sie zusammen getragen, was Sie als Mieter selbst bezahlen müssen und was nicht. weiterlesen »


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Checkliste für den Umzug

Autor: Richard
abgelegt in: Ratgeber

Eine Checkliste für den Umzug ist sehr hilfreich, wenn Sie sich ein gut durchdachten und stressfreien Wohnungswechsel wünschen. An was sie unbedingt denken müssen, finden sie im nachfolgenden Text.

Umzug©Flickr Bekathwia

Diese Checkliste für den Umzug zeigt Ihnen Schritt für Schritt, worauf Sie bei ihrem Umzug achten müssen. Sobald sie ihre neue Wohnung gefunden haben, können die Umzugsvorbereitungen schon los gehen.

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Der Erwerb von Wohneigentum wird in Zeiten von leeren Kassen immer schwerer. Ein Bausatzhaus kann da eine kostengünstige Alternative sein.

Mit dem Bau des eigenen Hauses, erfüllen sich viele Menschen den Traum nach mehr Lebensqualität und der Sicherheit der eigenen 4 Wände. Der Name Bausatzhaus erklärt ja schon fast, was ein Bausatzhaus ist. Ein Bausatzhaus besteht immer aus einzelnen Bauteilen die, ähnlich wie ein Puzzle, Stück für Stück zusammengesetzt werden.

Mit der Entscheidung, sein Haus in Eigenregie zu bauen, übernimmt man jedoch viel Verantwortung, denn man macht den kompletten Roh- und Innenausbau selber. Der Anbieter des Bausatzhauses liefert lediglich die Einzelteile. Diese werden zwar noch von einem Kran zusammengesetzt, aber die restliche Arbeit erledigt man, unter Zuhilfenahme diverser Anleitungen, selber.

Bausatzhaus © Flickr by bondagedd

Wirklich Geld sparen tut man mit einem Bausatzhaus nur, wenn es auch richtig gebaut wird.

Für Selbstbauer ist es daher enorm wichtig, vor dem Vertragsabschluss die Konditionen des Herstellers genauestes zu überprüfen und die Finanzierung detailliert festzuhalten. Insbesondere die Leistungsbeschreibung und der endgültige Preis sollte genau beschrieben sein. Zudem zeichnet sich eine seriöse Firma dadurch aus, dass sie einen umfassenden Beratungs- und betreuungsservice anbietet.

Trotzdem sollte man neben all der Kostenersparnis nicht vergessen, dass der Bau eines Bausatzhaus immer mit Risiken verbunden ist. Das Risiko von Baumängeln aufgrund unsachgemäßer Verarbeitung der Baumaterialien ist bei einem Bausatzhaus besonders groß. Mängel in der Statik oder dem Schallschutz sind nicht selten und das ursprünglich Ersparte wird schnell ausgegeben sein.


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Was tun bei Pilzbefall?

Autor: Richard
abgelegt in: Ratgeber

Pilzbefall, etwa durch Schimmelpilze ist ein Problem in vielen Wohnungen und Häusern. Die Sanierungskosten sind enorm, wenn der Befall nicht früh genug erkannt wird. Wie erkennt man den Pilzbefall und wie kann man ihn verhindern?

Man hat es schon oft gesehen, ein Sturzregen und ein paar Wochen später dunkle Flecken an der Wand: Schimmel.

Schimmelbefall © flickr / rockmusicflashy

Schimmel kommt vor allem in Altbauten recht häufig vor. Grund hierfür kann eine mangelnde Belüftung sein. Wenn etwa vor kurzem neue Fenster eingebaut wurden, die eine höhere Wärmedämmung aufweisen als die alte, ist oft die natürliche Luftzirkulation unterbrochen. Man sollte unbedingt darauf achten in diesem Fall regelmäßig zu lüften, damit Schimmel gar nicht erst entsteht.

Heizen spielt eine gleichermaßen wichtige Rolle, wenn die Räume auskühlen oder durch die Luftfeuchtigkeit, Tapeten aufquellen, kann ebenfalls Schimmel entstehen.

Ein anderer Grund für einen Pilzbefall sind feuchte Wände oder Keller. Wenn Wasser ungehindert, etwa durch eine Außenbefestigung oder fehlerhafte Abdeckung in das Gemäuer eindringt, finden nicht nur Schimmelpilze ideale Voraussetzungen.
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Bauherrenhaftpflicht - sich vor Schäden schützen©flickr / Moe_

Wenn sie sich vorgenommen haben ein Haus zu Bauen, Architekt oder Handwerker in einer Firma sind, dann sollten sie in jedem Fall über eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung nachdenken.

Die Bauherrenhaftpflicht wird als Abwandlung der privaten Haftpflichtversicherung gesehen und soll bei Schäden auf der Baustelle für den Bauherren aufkommen. Sie als Bauherr müssen auf der Baustelle für die nötige Sicherheit sorgen und werden bei Schäden, egal ob an Personen oder der Baustelle selbst, haftbar gemacht.

Sollte während der Bauphase jemandem Schaden zugefügt werden, dann wird er sich zunächst an sie wenden, da sie der Bauherr sind. Und wir wissen alle, wie schnell auf einer Baustelle eine Leiter umkippt oder ein Eimer ungünstig stehen gelassen wird, so dass jemand darüber fällt oder spielende Kinder, die jedes Verbotsschild missachten.

All das sind gute Gründe für sie, über einen derartigen Versicherungsschutz nachzudenken. Im Internet finden sie zahlreiche Versicherungen, die ihnen eine Bauherrenhaftpflicht anbieten. Vergleichen sie die verschiedenen Angebote und schließen sie eine Versicherung so schnell wie möglich ab.


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Schimmelbefall - ein Horror für jeden Bauherren und Immobilienbesitzer.

Deswegen haben wir schon einmal versucht, herauszufinden, woher der Schimmel kommen könnte. Pfusch am Bau ist sicherlich ein wichtiger Grund für Schimmelbefall, Ursachen für Schimmelbildung am Gebäude können jedoch schon in der Planungsphase gefunden werden.

Wenn beim Bau des Hauses am Untergrund - sprich, einer anständigen Drainage - gespart wird, dann wird sich das über kurz oder lang in Feuchtigkeitsüberschuss bemerkbar machen. Denn die Drainage zieht das sich ansammelnde Wasser vom Fundament weg, bevor es den eigentlichen Feuchtigkeitsschutz des Hauses angreifen kann.

Deswegen halten viele Bauherren eine Drainage mit extra unter der Kiesfläche verlegten Rohren für überflüssig - das ist jedoch nicht immer der Fall. Stellt man das Fundament des Hauses auf Boden, der generell bekannt dafür ist, dass er Feuchtigkeit begünstigt - z.B. in der Nähe von Wasserflächen, dann ist es durchaus sinnvoll, über eine professionelle Drainage zumindestens nachzudenken.

Eine Alternative zum teuren Rohrverlegen ist die sogenannte Weiße Wanne. Dieser fast völlig wasserundurchlässige Beton ist zugleich ein guter Wärmeisolator. Nachteil hierbei ist, dass kein Wasser hineinkommt, aber eben auch keine Wärme/Feuchtigkeit nach draußen kommt.

Deswegen heißt es, sich genau zu überlegen, welche Art von Feuchtigkeitsschutz man bevorzugt.


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Schimmelbefall – Pfusch am Bau?

Autor: Richard
abgelegt in: Ratgeber

Schimmelflecken flickr ©mgus

Für die meisten Hausbesitzer ist Schimmel immer ein untrügliches Zeichen dafür, dass beim Bau des Hauses gepfuscht wurde, dabei kann Schimmelbefall ganz unterschiedliche Ursachen haben – Baumängel sind nur einer von ihnen.

Die häufigste Ursache für einen Schimmelbefall liegt bei älteren Häusern häufig an ungedämmten Wasserleitungen. Dadurch dringt Feuchtigkeit unter den Putz, es entstehen der charakteristische modrige Geruch sowie die ersten Flecken auf der Tapete. Aber auch kleine Lecks an Heizungsleitungen oder eine undichte Dachrinne können für einen Schimmelbefall verantwortlich sein. Was aber auch gerade bei neugebauten Häusern die Besitzer zur Weißglut bringt, kann in ihrem eigenen Lüftungsverhalten ihren Ursprung haben, denn Neubauten sind besonders gut wärmeisoliert, womit die Raumfeuchtigkeit wesentlich schlechter verdunsten kann – womit die schimmelverursachende Nässe quasi aus dem Inneren des Hauses kommt. Lüften gehört deshalb gerade in den Wintermonaten zu den täglichen Pflichten.

Sollte man einen Schimmelbefall entdecken, sollte man gleich einen Experten zu Rate ziehen, denn Schimmel kann die Auslöser für Kopfschmerzen, Allergien oder chronische Infekte sein. Dementsprechend sollte man den Schimmel und dessen Ursache sofort beseitigen lassen. Stellt man dann fest, dass Pfusch am Bau für den Befall verantwortlich ist, sind Schadenersatzforderungen möglich.


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Baumängel? flickr ©konny

Baumängel sind ein Ärgernis, die den Traum vom eigenen Heim schnell zu einem Alptraum werden lassen können. Das Feststellen von baulichen Mängeln ruft beim Bauherrn verständlicherweise großen Ärger hervor, allerdings sollte man auch an dieser Stelle stets die Ruhe bewahren, denn eine unüberlegte Reklamation der Baumängel kann weitere Kosten nach sich ziehen.

Laut den Rechtsvorschriften bei Reklamationen sind die Unternehmen verpflichtet, zu prüfen, ob der entstandene Schaden wirklich von der eigenen Firma verschuldet wurde. Hat man nun im Eifer des Zorns die falsche Firma mit einer Reklamation behelligt und diese stellt bei einer Hausbegehung fest, dass die erwähnten Mängel durch die eigene Firma zustande gekommen sind, können sie vom Bauherrn einen Schadensersatz fordern. Weitergehend haben sie die Möglichkeit, die Kosten für den Lohn und den Anfahrt den Bauherren in Rechnung zu stellen. Diese Regelung wurde in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt (Az. VIII ZR 246/06).

Hat man jedoch die richtige Firma ermittelt, muss diese selbstverständlich die Mängel auf eigene Kosten beseitigen. Jedoch ist dafür immer eine genaue Recherche notwendig und wenn Unklarheiten herrschen sollten, unbedingt den zuständigen Bauleiter kontaktieren.


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Ein heikles Thema und immer wieder Grund für Streitigkeiten, das Thema Schönheitsreparaturen.
Nicht immer sind die in den Mietverträgen (Formularverträgen) enthaltenen Klauseln rechtens und wurden
daher schon öfters von den Gerichten für unwirksam erklärt.
Dazu einige Beispiele:

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Rolläden ohne Rücksicht auf etwaiges Verschulden instand zu setzen.
2. Parkettfußböden sind abzuschleifen und zweimal zu versiegeln.
3. Das Aufstellen von Gegenständen, Fahrrädern oder Kinderwagen in Gängen oder auf Treppen ist nicht erlaubt.
4. Der Mieter ist verpflichtet, die Fenster einmal jährlich durch eine Fachfirma warten zu lassen.
5. Der Mieter wird bei Auszug die Wohnung renovieren, unabhängig davon, wann die letzte Renovierung stattfand.
6. Der Mieter ist verpflichtet, Schönheitsreparaturen beim Einzug, während der Mietdauer und bei Auszug zu leisten.
7. Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter während der Mietdauer auf seine Kosten.
Es gilt folgender Fristenplan: Küche und Bad alle zwei Jahre, die sonstigen Räume alle vier Jahre.
8. Schönheitsreparaturen müssen immer von einem Fachmann ausgeführt werden.

Das nur ein kleiner Auszug unwirksamer Klauseln.

Zum Beispiel erklärte das Kölner Landgericht, dass der Mieter selbst nach Nutzung der Wohnung von mehr als zehn Jahren - trotz der im Mietvertrag vorgesehenen Übernahme der Schönheitsreparaturen für Küche, Bad und WC alle zwei und die sonstigen Räume alle vier Jahre - weder während der Mietzeit, noch bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen durchzuführen hat.
Ausnahme: Lediglich von ihm schuldhaft verursachte Beschädigungen muss er beheben. Um das im Vorfeld zu entgehen, sollte man bereits bei der Wohnungsübergabe auf vorhandene Schäde achten und sie protokollieren.

Erwähnt sei auch noch, das generelle Verbot Haustiere zu halten, den Mieter nach richterlicher Rechtsprechung unangemessen beteiligt und dementsprechend unwirksam ist.


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