Sichere Immobilie

Beiträge zu Mietwohnungen, Hausbau & Baufinanzierung
 


Archiv: Ratgeber

Reste von Mietnomaden

Die sogenannten Mietnomaden sind der Albtraum eines jeden Hausbesitzers. Mietnomaden ziehen schon mit der Absicht ihre Miete nicht zu bezahlen in eine Wohnung ein. Bei der Besichtigung der Wohnung wirken sie durchaus seriös und untadelig, denn sonst würden nicht so viele Immobilienbesitzer immer wieder auf Mietnomaden reinfallen.

Hat ein Vermieter den Verdacht, es mit einem Mietnomaden zu tun zu haben, kann er ihn, wenn die Miete für zwei Monate nicht bezahlt wurde, fristlos aus der Wohnung kündigen. Dabei muss er sich allerdings an die Vorschriften und Formalien halten, um letzten Endes erfolgreich zu sein.
Das bestehende Mietverhältnis muss immer schriftlich gekündigt werden und als Grund für die Kündigung sind die Rückstände bei der Mietzahlung zu benennen. Dabei muss der Vermieter bedenken, dass er einen Zeugen hat, der den Erhalt des Briefes mit dem Kündigungsschreiben bestätigt. Deshalb muss die Kündigung immer mittels Einschreiben mit Rückschein, mittels eines Boten oder mittels eines Gerichtsvollziehers zugestellt werden.

In der schriftlichen Kündigung muss der Vermieter auch einer Weiterführung des Mietverhältnisses nach dem in der Kündigung genannten Räumungstermin widersprechen, sonst ist es möglich, dass der Mietnomade das Mietverhältnis einfach weiterführt. Wenn dann der vermeintliche Mietnomade auch noch seine bisherigen Mietrückstände ausgleicht, wird die Kündigung unwirksam. Aus diesem Grund ist es ganz wichtig, dass der Vermieter zu der fristlosen auch eine ordentliche Kündigung erstellt. Dann muss der Mieter trotz Ausgleich der Mietrückstände die Wohnung zum festgelegten Termin räumen.

Ein Vermieter, der es mit einem Mietnomaden zu tun hat, braucht Nerven wie Drahtseile und einiges an Geld. Schätzungen zufolge verursacht ein Mietnomade durchschnittlich einen Schaden von 25.000 Euro.


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Türen und Fenster

Autor: Richard
abgelegt in: Ratgeber

Fenster

Türen und Fenster sind so etwas wie das Aushängeschild bei Immobilien. Sind sie entsprechend gut ausgewählt, wird dem Haus ein ganz neuer Look verschafft. Gerade beim Hausbau oder beim Renovieren von Immobilien ist es lohnenswert, neue Türen und Fenster zu installieren, da sie neben den optischen Aspekten auch Energie sparen können.

FensterIn Deutschland ist es nicht ganz so einfach, jedes Fenster in den Hausbau zu integrieren. In den meisten Landesbauordnungen ist eine Mindestgröße für Fenster vorgegeben, sie sollten mindesten zehn Prozent der Raumgrundfläche entsprechen. Da der Wärmeschutz bei Fenster immer mehr eine tragende Rolle spielt, sind die Hersteller verpflichtet, Kenndaten des Wärmeschutzes zu nennen. Fenster sind aber immer noch eine Schwachstelle beim Wärmeschutz, denn über gut isolierte Wände wird kaum noch Wärme abgegeben. Die meisten Fenster besitzen heutzutage eine 2-Scheiben-Isolierverglasung, die mit Edelgas gefüllt ist. Das Einbauen der Fenster sollte unbedingt von einem Handwerker mit einer entsprechenden Ausbildung vorgenommen werden, da somit auch ein guter Wärmeschutz garantiert wird.

TürAuch bei den Türen sollte man nicht anfangen zu sparen. Herrscht Durchzug unter den Türen, kann ein erheblicher Wärmeverlust auftreten und es besteht zusätzlich die Gefahr, selbst zu erkranken. Hat der Fliesenleger am Boden gut gearbeitet, müsste eine gute Tür unmittelbar über dem Fußboden abschließen. Einfach Türmodelle, die so um die 50 Euro angesiedelt sind, bestehen in den meisten Fällen aus Karton-Waben und halten selten lange vor. Es kommt zum Verziehen und schnellen Gebrauchsspuren. Die kostspieligeren Modelle hingegen werden Röhrenspanstegen oder einer Vollspanplatten- Einlage versehen und garantieren dadurch eine längere Haltwertzeit. Auch Türen sind inzwischen in Klimaklassen unterteilt, so ist beispielsweise empfehlenswert für Wohnungsabschlusstüren die Klimaklasse 3 zu wählen, um eine ideale Wärmedämmung zu garantieren.

Beachtet man diese Details bei der Auswahl von Fenster und Türen steht einem ruhigen und warmen Zuhause nichts mehr im Wege.


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Zwangsversteigerungen

Autor: Richard
abgelegt in: Ratgeber

Auktionen

Zwangsversteigerungen haben bei privaten Haushalten ein immens schlechtes Image, weil der bittere Beigeschmack vom persönlichen Scheitern und der finanzielle Ruin Einzelner an der jeweiligen Immobilie haften, jedoch können sie für einen anderen Menschen die Chance sein, sich den Traum vom eignen Haus zu erfüllen.

Der Großteil der jährlich rund 90.000 versteigerten Immobilien, Grundstücke und Gewerbeeinheiten werden von Banken, Maklern oder Investoren erworben, die die erworbene Immobilie kostengünstig renovieren, um sie gewinnbringend weiter verkaufen zu können. Manchmal lohnt es sich aber, auf ein Schnäppchen zu warten.

AuktionenIn den meisten Fällen ist reicht es aber nicht aus, mal kurz die Hand zu heben und auf ein dreifaches Schlagen des Hammers zu warten. Dieses Klischee entstammt mehr der Illusion des Fernsehens als der Realität. Um wirklich eine kostengünstige und lohnenswerte Immobilie zu ersteigern, ist eine lange Vorbereitungszeit notwendig, weshalb die Ausschreibungen der Objekte schon lange vor der eigentlichen Ersteigerung vorliegen.

Sollten sie Interesse an einer Immobilie besitzen, können sie beim Amtsgericht ein Verkehrsgutachten einsehen. Dort werden die Lage und der Zustand der Immobilie festgehalten, auch mögliche Schäden und Mängel. Wenn dieses Gutachten längere Zeit zurückliegt, sollte man die Immobilie durch eine Immobilienbewertung schätzen lassen. Kompetente Gutachter beurteilen das Objekt nach der Lage und ihrem Zustand. Auf diese Weise erhalten sie genaue Informationen über mögliche Baukosten, Schäden und Wert der Immobilie.

Ein ganz wichtiger Aspekt im Voraus sind die Behördengänge, um mögliche Überraschungen nach dem Kauf zu vermeiden. Beim Bauplanungsamt können Sie sich über geplante Objekte im Umfeld der Immobilie erkundigen, beim Bauaufsichtsamt können sie erfahren, ob Nutzungsbeschränkungen für das Objekt vorliegen und bei Grundbuchamt können Sie die Geschichte der Immobilie(Hypotheken, Grundschulden, Wohnrechte) in Erfahrung bringen.

Wenn die Finanzierung weitestgehend gesichert ist, sollte die richtige Taktik für die Bietstunde gewählt werden. Unbedingt sollte man sich ein Limit setzen, um keine übermäßige Verschuldung einzugehen. Weiterhin kann ein frühes Gebot andere Bewerber schon aus dem Feld schlagen, trotzdem sollte man unbedingt mit Bedacht vorgehen.


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Grundstückserschließung

Autor: Richard
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Einöde

Die Bedeutung des Faktors Grundstückserschließung wird von vielen Käufern oftmals unterschätzt, dabei hat dies wesentlichen Einfluss auf den Kaufpreis sowie die Bebauung eines Grundstückes.

Ist ein Grundstück nicht erschlossen, darf es auch nicht bebaut werden – so ist es in den deutschen Gesetzestexten festgelegt worden. Es müssen aber verschiedene Kriterien erfüllt sein, damit ein Grundstück als erschlossen gilt. Die Anbindung an das öffentliche Straßennetz muss gewährleistet und die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser im erforderlichen Maß gesichert sein. Auch wenn nur ein Kriterium nicht erfüllt ist, wird das Grundstück als unerschlossen erklärt. Dabei muss man sich aber über die genauen Anforderungen einer jeden Gemeinde informieren, wie das Beispiel Abwasser belegt. Einige Gemeinden bestehen beim Hausbau auf die Trennung von Abwasser und Regenwasser, andere wiederum nicht.

Ist ein Grundstück bisher nicht erschlossen, kann der Eigentümer der Immobilie mit bis zu 90 Prozent an den Kosten beteiligt werden. Anteilige Kosten können auch bei der Straßenbeleuchtung, dem Telefon- oder Kabelnetz sowie bei Grünflächen fällig werden. Der potenzielle Käufer muss also genauestens darauf achten, ob es sich um ein erschließungskostenfreies Grundstück handelt. Ist dies gewährleistet, fallen keine zusätzlichen Kosten für eine Erschließung des Grundstückes an, aber der Preis müsste wesentlich höher liegen als bei einem unerschlossenen Grundstück.

Nur eine genaue Prüfung der Grundstücksbeschaffenheit verschafft in diesem Punkt Klarheit.


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Immobilienbewertung

Autor: Richard
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Traumhaus

Eine Immobilienbewertung kann bei einem Kauf oder Verkauf einer Immobilie eine wichtige Stütze sein. Ist die zu kaufende Immobilie von einem neutralen Gutachter bewertet worden, kann der Käufer besser einschätzen, ob der Kaufpreis gerechtfertigt ist oder nicht. Zudem gibt eine Immobilienbewertung Aufschluss darüber, wie sich der Wert in kommenden Jahren entwickeln wird.

Zum einen ist die Rendite der Immobilie absehbar und zum anderen versetzt es den Käufer in eine bessere Verhandlungsposition bei der Finanzierung. Fremdkapitalgeber können erkennen, ob die Investition lohnenswert ist und welche Beleihungsmöglichkeiten in Form von Hypotheken bestehen.

Bei Erbstreitigkeiten kann eine Immobilienbewertung sinnvoll sein, wenn es darum geht, einen für beide Seiten geeigneten Kompromiss zu finden. Anhand der Wertfeststellung können beide Parteien über mögliche Ausgleichszahlungen verhandeln. Ebenso vorteilhaft ist eine Immobilienbewertung in Versicherungsfragen. Der Versicherungswert der Immobilie kann genau bestimmt werden, woran sich dann die jährlichen Zahlungen an die Versicherung orientieren.

Natürlich kommen auf den Auftraggeber zusätzliche Kosten zu, die aber durch eine kompetente Immobilienbewertung eingespart werden können.


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