Eine Zwangsversteigerung kann ein letzter und oftmals leider unvermeidbarer Weg sein, um die Gläubiger zu beruhigen, aber wie genau läuft sie ab und was sollte man unbedingt beachten?
Eine Zwangsversteigerung ist eine staatlich erzwungene Versteigerung von unbeweglichem Vermögen (Immobilien, aber auch Flugzeuge und Schiffe), um einen Schuldanspruch zu tilgen. Das Verfahren selbst wird direkt vom Amtsgericht durchgeführt.
Wer ist beteiligt?
Nicht nur der Gläubiger, der den Antrag einreicht und der Schuldner können am Verfahren beteiligt sein, auch andere Gläubiger, sowie eventuelle Mieter des in Frage kommenden Grundstückes können auch noch während des Verfahrens mit einbezogen werden.
Einreichung der Zwangsversteigerung
Als Schuldner hat man keinen Einfluss auf das Urteil, denn der Gläubiger reicht einen Antrag ein, dieser wird dann von einem Rechtspfleger geprüft. Ein korrekt eingereichter Antrag setzt Vorlage und Zustellung eines Vollstreckungstitels und einer ordnungsgemäßen Vollstreckungsklausel voraus. weiterlesen »
Eine Immobilie ersteigern, so etwa bei einer Zwangsversteigerung, kann für den Käufer finanziell zu einem Schnäppchen werden, aber nur, wenn man sich genau informiert, welche Immobilie man erwirbt und was damit einhergeht. So bleiben unschöne Überraschungen erspart.
Hat man erst einmal einen Versteigerungstermin ausfindig gemacht, eine rechtlich gesicherte Versteigerung findet überlicherweise im Amtsgericht des zuständigen Bezirks statt, sollte man sich unbedingt gut darauf vorbereiten.
Nur, weil die Versteigerung im Gericht statt findet, heißt das noch lange nicht, dass man keine Angst vor einem schlechten Kauf haben sollte, daher sollten Sie persönlich sicher gehen, dass Sie alle relevanten Informationen schriftlich vom Verkäufer unterschrieben vorliegen haben, so dass Sie im Falle von nicht erwähnten Mängeln den Beweis haben, dass diese trotz Nachfrage vorenthalten wurden. weiterlesen »
Über die Energiewende sprechend wurde häufig über steigende Stromkosten debattiert. Vielerseits wurde ein erheblicher Anstieg der Kosten für den Haushaltsstrom erwartet, doch wie sieht es wirklich aus? Bedeutet die Energiewende eine deutliche finanzielle Mehrbelastung für die Bundeshaushalte?
Steigende Stromkosten als Folge der Energiewende – Das ist ein Szenario, welches von vielen Kritikern des Regierungsbeschlusses von Mai diesen Jahres heraufbeschworen wird. In diesem hat die schwarz-gelbe Koalition sich nach der Atomkatastrophe in Fukushima für eine sofortige Abschaltung von acht unsicheren Atomkraftwerken und dem kompletten Ausstieg aus der Atomkraft bis 2021 geeinigt.
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Ist beim Verlegen von Laminat oder einer Trittschalldämpfung die Zustimmung des Vermieters notwendig? Und was darf ein Mieter überhaupt in der Wohnung ändern, ohne den Vermieter dabei um Erlaubnis fragen zu müssen?
Sicherlich ist das Mietverhältnis von einigen Beschränkungen beeinträchtigt. So kann ein Mieter nicht einfach nach Lust und Laune Änderungen in der Wohnung vornehmen. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick darüber geben, was der Mieter ohne bzw. mit der Zustimmung des Vermieters verändern darf. weiterlesen »
Eine Eigentumswohnung kann mit einigen Handgriffen und einer finanziellen Investition schnell altersgerecht umgebaut werden. Oftmals können bereits kleine Veränderungen den Aufenthalt in den eigenen vier Wänden merklich verlängern.
Griffe an den richtigen Stellen, ein Treppenlift und nicht vorhandene Türschwellen und Teppiche können das Risiko gefährlicher Stürze deutlich mindern. Aber auch der Einbau breiterer Türen und einige Änderungen im Badezimmer dienen einem altersgechten Wohnen. weiterlesen »
Ein Fliesenschaden im Bad ist sehr ärgerlich. Spätestens beim Auszug aus einer Mietwohnung stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Wer zur Miete wohnt, hat immer wieder Probleme bei entstandenen Schäden in der Wohnung. Die Menge an Urteilen macht es schwer, zu überblicken, wer welchen Schaden zahlen muss. Ob die Versicherung, der Vermieter oder doch der Mieter selbst zahlen muss, hängt immer vom einzelnen Fall ab. weiterlesen »
Die Rechte und Pflichten eines Mieters dienen als Vorgabe, um für Ruhe zu sorgen und keine Streits zwischen den Anwohnern entstehen zu lassen. Dazu zählen Hundegebell, Kinderwagen in den Hausfluren und das Hören lauter Musik.
Damit alle Anwohner möglichst friedlich miteinander leben und wohnen können, ist das Aufstellen von Regeln notwendig. Diese sind zum Teil im Mietvertrag verankert, werden aber durch die Hausordnung ergänzt. Diese wird von den Mietern gleichzeitig mit dem Mietvertrag unterschrieben und beinhaltet gesetzliche Regelungen, die etwa die allgemeingültigen Ruhezeiten betreffen. weiterlesen »
Das Nachbarschaftsrecht ist im Landesnachbarrechtsgesetz oder im Nachbarrechtsgesetz festgelegt. Die einzelnen Bundesländer können darüber eigenständig bestimmen. Sie unterscheiden sich in Grenzabständen von Bäumen, Grillbestimmungen und sogar der Rasenmäher-Nutzung.
Schon im 18. Jahrhundert erkannte Friedrich Schiller: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Beim Hauskauf oder dem Einzug in eine neue Wohnung schaut man sich normalerweise die Nachbarn vorher nicht an. weiterlesen »
Boklok ist ein Fertighaus, das von dem schwedischen Möbelhaus IKEA angeboten wird. Aber schon bevor die ersten Häuser auf einer Wiese platziert worden sind und fertig zum Bezug sind, mahnen Kritiker zu Vorsicht.
Das skandinavische Möbelhaus hat eben nicht nur Regale, Tische und sonstige Einrichtungsgegenstände im Angebot. Nun folgen auch Häuser, die eine stattliche Wohnfläche von 100 Quadratmeter und mehr haben. weiterlesen »
Mit dem Wohnberechtigungsschein kann ein Wohnungssuchender bei einem potenziellen Vermieter nachweisen, dass er zur Miete einer Sozialwohnung berechtigt ist. Der Antrag muss beim zuständigen Bezirksamt gestellt werden.
Einen Wohnberechtigungsschein kann jeder volljährige Bürger für sich und seinen Partner oder seine Familie beim örtlichen Bezirksamt beantragen. Der Schein muss vorgelegt werden, wenn sich ein Mieter für eine Sozialwohnung bewirbt, also eine Wohnung beziehen möchte, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wird und deren Miete daher niedriger als üblich ist. Abgesehen davon unterliegen Sozialwohnungen dem üblichen Mietrecht. Die genauen Regelungen sind im Wohnungsbindungsgesetz festgelegt, Informationen und Antworten auf alle eventuellen Fragen gibt aber jedes Bürgeramt.