Sichere Immobilie

Beiträge zu Mietwohnungen, Hausbau & Baufinanzierung
 


Archiv: Finanzierung

Wer eine Immobilie als Anlage kauft, der setzt alles auf Kopf und wägt vorsichtig ab, wann und zu welchem Preis er zuschlägt, während der Käufer zur Eigennutzung oft auf sein Herz setzt. Geht so etwas gut?

Wer sein Traumhaus sucht, der sucht lange und schlägt sofort zu, wenn er es gefunden hat, aber nicht jeder reagiert so Hals über Kopf, wie eine Umfrage ergeben hat. weiterlesen »


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Eine Hypothek kommt meist bei der Baufinanzierung des neuen Eigenheims zum Einsatz und viele zukünftige Hausbesitzer greifen auf diese Form der Finanzierung zurück. Allerdings gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung und es sollten im Vorfeld Informationen bezüglich dieser eingeholt werden. Was beim Aufnehmen einer Hypothek zu beachten ist, soll im Folgenden kurz dargestellt werden.

Der Traum vom Eigenheim - eine Hypothek kann helfen by Skaneateles Suites

Zuerst sollte man die grundlegenden Zahlen, die mit einer Baufinanzierung einhergehen, ermitteln, die zur Aufnahme einer Hypothek wichtig sind. Dazu zählen der benötigte Geldbetrag, die Höhe des Eigenkapitals und die Höhe des Betrages, der monatlich zurückgezahlt werden kann. Mittels dieser Daten können die verschiedenen Angebote verglichen werden, indem man diese in die jeweiligen Hypothekenrechner mit Tilgungsplan eingibt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit staatliche Zuschüsse zu beantragen sowie geförderte Baudarlehen. Ansonsten weiterlesen »


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Das Immobilien Jahrbuch 2010 bietet aktuelle Tipps und branchenrelevante Informationen. Dazu gesellt sich ein Kalender, der für die Termine rund um das eigene Haus und Grundstück genutzt werden kann.

Immobilien Jahrbuch 2010 © cliff1066™/FlickrDas Immobilien Jahrbuch 2010 ist ein praktisches Kompendium, das dem Hausbesitzer ebenso wie Immobilienverwaltern und auch Vermietern und Maklern beim täglichen Umgang mit Häusern und Grundstücken weiterhilft. Birgit Noack hat in Zusammenarbeit mit Haus + Grund, München einen guten Ratgeber zusammengestellt, der die grundlegenden Bereiche der Immobilien anspricht.

Immobilien Jahrbuch 2010: wichtige Informationen zu Haus und Grundstück

Das Buch, bei Haufe-Lexware erschienen, zeigt auf über 300 Seiten die wichtigsten Informationen für Eigentümer von Häusern und auch für Vermieter. Hier erfährt man Grundlagen über den Hauskauf, über den Mietvertrag und die Betriebskosten, auf welche Dinge man zu achten hat und welche Rechte es zu beachten gilt. Fristen und Termine für Steuern und dergleichen mehr kann man in einem Kalender eintragen und somit den Überblick bewahren.

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Rund 95 Prozent aller Personen, die eine Immobilie kaufen oder errichten lassen möchten, müssen zu Finanzierungszwecken einen Immobilienkredit aufnehmen. In der Regel sind die drei üblichen Formen des Hypothekendarlehens mit der Bezeichnung Immobilienkredit gemeint, auch wenn das Bauspardarlehen oder das KfW-Darlehen natürlich grundsätzlich auch Kredite zur Finanzierung von Immobilien sind.

In der Praxis unterscheidet man jedoch drei verschiedene Arten von Immobilienkrediten bzw. von Hypothekendarlehen, nämlich das Tilgungsdarlehen, das endfällige Darlehen und das am häufigsten verwendete Annuitätendarlehen. Alle diese Darlehensvarianten haben einige Haupteigenschaften des Immobilienkredites gemeinsam. Das ist zum Beispiel die Tatsache, dass ein Immobilienkredit fast ohne Ausnahme mit einer Grundschuld oder alternativ einer Hypothek abgesichert wird. Zudem handelt es sich bei einem Immobilienkredit immer um ein sehr langfristiges Darlehen. Die Kreditsummen bewegen sich zwischen 50.000 Euro und nach “oben” gibt es im Prinzip kaum eine Grenze, da stets die Immobilie als Gegenwert vorhanden ist.

Zinsen machen den Unterschied

Der Hauptunterschied zwischen den drei genannten Arten von Hypothekenkrediten liegt in erster Linie im Bereich Zinsen und Tilgung und in welcher Form die jeweilige Zahlung stattfindet. Das endfällige Darlehen ist zum Beispiel so konstruiert, daher auch die Bezeichnung, dass dieses Hypothekendarlehen erst am letzten Tag der Laufzeit (Fälligkeitstag) getilgt werden muss, dann jedoch in einer Summe. Die Zinszahlung erfolgt hingegen innerhalb der monatlich anfallenden Kreditraten. Meistens wird das endfällige Darlehen mit einer Kapitallebensversicherung oder in den letzten Jahren auch häufiger mit einem Fondssparvertrag “kombiniert”. Aus der später vorhandenen Kapitalsumme heraus erfolgt dann die Tilgung des endfälligen Darlehens. weiterlesen »


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Die Grunderwerbsteuer muss bei jedem Kauf eines Grundstücks bezahlt werden. Sie wird entrichtet, sobald der Kaufvertrag rechtskräftig wird.

Grunderwerbsteuer © lumaxart.com/FlickrDie Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern erhoben. Die so eingenommenen Beträge werden dann an die jeweiligen Kommunen, in denen sich die Grundstücke befinden, weitergereicht. Wie die anderen mit dem Kauf von Grundstücken im Inland verbundenen Aktivitäten, hierunter fallen auch Tausch und Zwangsversteigerungen, findet auch ihre Regelung im Grunderwerbsteuergesetz.

Grunderwerbsteuer: Bundesländer können die Prozente selbst festlegen

Derzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Deutschland 3,5 Prozent von allen Ausgaben, die der Käufer hat, um das Grundstück zu erwerben. Ausnahmen vom Steuersatz bilden hierbei Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt, wo er 4,5 Prozent beträgt. Laut dem Paragraphen 2a des Artikels 105 des Grundgesetzes haben aber die Länder auch die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer.

Wann auch immer ein Bundesland die Grunderwerbsteuer hoch setzt - wie jüngst in Sachsen-Anhalt und demnächst in Bremen - ist Kritik an der Tagesordnung. Während die Länder dadurch zwar eindeutig mehr Geld in die leeren Kassen bekommen, wird im allgemeinen beklagt, dass in einer Zeit, in der räumliche und berufliche Flexibilität verlangt wird, der Steuerzahler ein deutliches Nachsehen hat.

Beim Kauf eines Grundstücks ist der Steuersatz zu zahlen

Lediglich drei Ausnahmen ermöglichen das Umgehen der Grunderwerbssteuer: Zum einen, wenn der Kaufpreis nicht 2.500 Euro überschreitet, zum anderen, wenn das Grundstück geschenkt wird und man darauf wohnt und zum dritten, wenn man ein Grundstück als Miterbe erwirbt, um das Erbe zu teilen. In allen anderen Fällen ist die Grunderwerbssteuer innerhalb von vier Wochen, nachdem der Zahlungsbescheid nach dem Grundstückskauf durch das Finanzamt eintrifft, zu zahlen.


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Die Immobilienpreise an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern sind trotz Wirtschaftskrise stabil. Dafür sorgt eine steigende Nachfrage nach Ostsee-Immobilien als Alterswohnsitz. In Großstädten und Seebädern seien die Immobilienpreise sogar gestiegen, so Gerhard Feldmann vom Immobilienverband Region Nord in Rostock.

Ostseehaus ©Flickr / www.nb-fotos.de

Die Immobilienpreise an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern sollen laut Feldmann deutlich höher sein als die an der Ostseeküste Schleswig-Holsteins. Die Stärken der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern seien eine unberührte Natur und eine moderne weiterlesen »


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Einem Hausbau sollte eine gründliche Planung voraus gehen. Ob man dies nun als Bauherr in Eigenregie oder mit Baupartner, beispielsweise einem Architekten, macht. Im Folgenden sollen hierzu überblicksartig einige Tipps gegeben werden.

Hausbau ©Flickr / ~konny

Neben der Finanzierung sollte beim Hausbau vor allem auch abgeklärt werden, ob man die Planung eher selber oder doch besser unter Hinzuziehung der Kompetenz eines Experten macht. Als Experte bietet sich v.a. ein Architekt an. Er ist nicht nur für die Planung des Hausbaus weiterlesen »


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Eine Immobilie über eine Versteigerung zu erwerben ist gang und gäbe in Deutschland. Dabei steht hinter einer Zwangsvollstreckung nicht immer gleich der finanzielle Ruin des Eigentümers. Auf dem Wege der Zwangsvollstreckung bietet sich für viele die Gelegenheit, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu verwirklichen.

Hausversteigerung ©Flickr / The-Lane-TeamKredite sind meist mit Immobilien als Sicherheit hinterlegt. Kann ein verschuldeter Immobilieneigentümer seinen Kredit nicht mehr begleichen, so hat der Gläubiger das Recht, die als Sicherheit hinterlegte Immobilie zu verwerten, um sein Geld zurück zu bekommen. Dies geschieht meistens durch eine Versteigerung.

Zwangsvollstreckung der Immobilie mit schlechtem Ruf

Für vielen ist die Versteigerung der eigenen Immobilie eine Katastrophe: Der Abschied vom eigenen Haus kommt oft dem finanziellen Ruin gleich. Daher haftet der Zwangsversteigerung auch ein schlechter Ruf an. Doch nicht immer steckt hinter einer Zwangsvollstreckung der finanzielle Ruin eines Schuldners. Die Versteigerung einer Immobilie ist oft der einzige Weg, ein Haus zu Geld zu machen. Dies kann beispielsweise bei zerstrittenen Erbgemeinschaften der Fall sein. weiterlesen »


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Eine Immobilie in Frankreich kaufen – davon träumen viele: Leben wie Gott in Frankreich! Im Folgenden sollen einige Informationen über die aktuellen Rechts- und Steuerbestimmungen auf dem französischen Immobilienmarkt vorgestellt werden.

Haus ©Flickr / Toprural

Anders als in Deutschland ist in Frankreich beim Immobilienerwerb ein Vorvertrag ohne besondere Formalien verbindlich. In Deutschland sind Immobilien-Kaufverträge erst mit dem Notarsiegel rechtswirksam. Das heisst, dass der Immobilienkäufer in Frankreich bereits beim Vorvertrag genau prüfen sollte, weiterlesen »


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Immobilienverkauf in Raten

Autor: Richard
abgelegt in: Finanzierung

Wer seine Immobilien verkaufen möchte kann sich mit dem Käufer auf einen Ratenverkauf einigen. Dabei gibt es zwei verschiedene Modelle, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile für beide Seiten haben.

Aus Verkäufersicht ist ein Ratenverkauf allerdings nur unter bestimmten Bedingungen ratsam.

Imobilienverkauf - Mietkauf oder Ratenkauf?

Zu unterscheiden sind Mietkauf auf der einen und Ratenkauf auf der anderen Seite. Beim Mietkauf wird vertraglich festgelegt, dass der Käufer über einen bestimmten Zeitraum, der meist bei zehn Jahren liegt, die Immobilie mietet und dann kauft, wobei ein gewisser Prozentsatz der geleisteten Mietzahlungen auf den Kaufpreis angerechnet wird.
Immobilienverkauf auf Raten? / mueritz©Flickr

Beim Ratenkauf wird ein Zeitraum festgelegt, für den der Preis für den Hauskauf gestundet wird. Der Käufer zahlt eine monatliche Rate, nach Ablauf der Vertragszeit gehört ihm das Haus. Neben der Tilgung fallen für den Käufer Zinsen für die Stundung des Kaufpreises an, die zusätzlich gezahlt werden müssen.

Ratenverkauf bei Immobilien - langfristige Sicherheit für den Verkäufer?

Für beide Seiten bieten diese Modelle unter bestimmten Bedingungen Vorteile. Für den Käufer liegen die Vorteile auf der Hand. Er benötigt deutlich weniger Kapital und hat trotzdem die Möglichkeit, das Haus zu erwerben, indem er die Laufzeit nutzt, um Eigenkapital anzusparen. Deshalb ist diese Variante hauptsächlich für junge Familien interessant. Auch für Selbstständige, die unter Umständen nur schwer einen Kredit für einen Sofortkauf eingeräumt bekommen, kann der Miet- oder Ratenkauf eine mögliche Lösung sein.

Für den Verkäufer besteht der Vorteil des Mietverkaufs zum Beispiel darin, dass er über den ganzen Zeitraum der Finanzierung die Immobilie als Mietobjekt steuerlich abschreiben kann. Am Ende der Finanzierung entfällt die Suche nach einem Käufer und der Verkäufer erhält eine umfangreiche Abschlusszahlung. Beim Ratenverkauf müssen zudem Mängel, die während der Ratenzahlungszeit an der Immobilie auftreten, durch den Käufer behoben werden, obwohl er offiziell noch nicht der Eigentümer ist. Aus Verkäufersicht eignen sich beide Modelle natürlich nur dann, wenn er das Geld aus dem Verkauf nicht zeitnah anderweitig benötigt. In Frage kommt ein Ratenverkauf demnach vor allem dann, wenn der Verkauf erfolgt, weil die Immobilie durch den Verkäufer nicht mehr zu halten ist. Wer gezwungen ist, sein Haus zu verkaufen, findet so leichter einen Käufer und hat über die monatlichen Ratenzahlungen ein sicheres Einkommen, von dem sich z.B die Miete einer neuen Wohnung bezahlen lässt.

Immobilienverkauf - vertragliche Absicherung wichtig

Wichtig ist, bei Ratenverkäufen auf jeden Fall darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen vertraglich festgehalten sind. Dazu gehören beispielsweise die Laufzeit, der Anteil der monatlichen Rate, der auf den Kaufpreis angerechnet wird, sowie die abschließende Restsumme und deren Zahlungsmodalitäten. Der Verkäufer sollte zudem sicher sein, dass der Vertrag eine Rücktrittsklausel enthält für den Fall, dass der Käufer zahlungsunfähig wird, weil er die monatlichen Belastungen unterschätzt hat.


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