Das Immobilien Jahrbuch 2010 bietet aktuelle Tipps und branchenrelevante Informationen. Dazu gesellt sich ein Kalender, der für die Termine rund um das eigene Haus und Grundstück genutzt werden kann.
Das Immobilien Jahrbuch 2010 ist ein praktisches Kompendium, das dem Hausbesitzer ebenso wie Immobilienverwaltern und auch Vermietern und Maklern beim täglichen Umgang mit Häusern und Grundstücken weiterhilft. Birgit Noack hat in Zusammenarbeit mit Haus + Grund, München einen guten Ratgeber zusammengestellt, der die grundlegenden Bereiche der Immobilien anspricht.
Das Buch, bei Haufe-Lexware erschienen, zeigt auf über 300 Seiten die wichtigsten Informationen für Eigentümer von Häusern und auch für Vermieter. Hier erfährt man Grundlagen über den Hauskauf, über den Mietvertrag und die Betriebskosten, auf welche Dinge man zu achten hat und welche Rechte es zu beachten gilt. Fristen und Termine für Steuern und dergleichen mehr kann man in einem Kalender eintragen und somit den Überblick bewahren.
Rund 95 Prozent aller Personen, die eine Immobilie kaufen oder errichten lassen möchten, müssen zu Finanzierungszwecken einen Immobilienkredit aufnehmen. In der Regel sind die drei üblichen Formen des Hypothekendarlehens mit der Bezeichnung Immobilienkredit gemeint, auch wenn das Bauspardarlehen oder das KfW-Darlehen natürlich grundsätzlich auch Kredite zur Finanzierung von Immobilien sind.
In der Praxis unterscheidet man jedoch drei verschiedene Arten von Immobilienkrediten bzw. von Hypothekendarlehen, nämlich das Tilgungsdarlehen, das endfällige Darlehen und das am häufigsten verwendete Annuitätendarlehen. Alle diese Darlehensvarianten haben einige Haupteigenschaften des Immobilienkredites gemeinsam. Das ist zum Beispiel die Tatsache, dass ein Immobilienkredit fast ohne Ausnahme mit einer Grundschuld oder alternativ einer Hypothek abgesichert wird. Zudem handelt es sich bei einem Immobilienkredit immer um ein sehr langfristiges Darlehen. Die Kreditsummen bewegen sich zwischen 50.000 Euro und nach “oben” gibt es im Prinzip kaum eine Grenze, da stets die Immobilie als Gegenwert vorhanden ist.
Der Hauptunterschied zwischen den drei genannten Arten von Hypothekenkrediten liegt in erster Linie im Bereich Zinsen und Tilgung und in welcher Form die jeweilige Zahlung stattfindet. Das endfällige Darlehen ist zum Beispiel so konstruiert, daher auch die Bezeichnung, dass dieses Hypothekendarlehen erst am letzten Tag der Laufzeit (Fälligkeitstag) getilgt werden muss, dann jedoch in einer Summe. Die Zinszahlung erfolgt hingegen innerhalb der monatlich anfallenden Kreditraten. Meistens wird das endfällige Darlehen mit einer Kapitallebensversicherung oder in den letzten Jahren auch häufiger mit einem Fondssparvertrag “kombiniert”. Aus der später vorhandenen Kapitalsumme heraus erfolgt dann die Tilgung des endfälligen Darlehens. weiterlesen »
Immobilien in Griechenland können seit kurzer Zeit ohne größere Probleme gekauft werden. Sei es als Feriendomizil oder zum dauerhaften Wohnen, die Hellenische Republik bietet ein breites Spektrum.
Immobilien in Griechenland sind vielfältig und oftmals für kleines Geld zu haben. Auch Nicht-Griechen können nun eine Auslandsimmobilie erwerben, so dass einem Hauskauf in Griechenland auch für Deutsche kaum mehr etwas im Wege steht. Natürlich muss man bei einem solchen Vorhaben auch immer bestimmte Dinge beachten.
Die Grunderwerbsteuer muss bei jedem Kauf eines Grundstücks bezahlt werden. Sie wird entrichtet, sobald der Kaufvertrag rechtskräftig wird.
Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern erhoben. Die so eingenommenen Beträge werden dann an die jeweiligen Kommunen, in denen sich die Grundstücke befinden, weitergereicht. Wie die anderen mit dem Kauf von Grundstücken im Inland verbundenen Aktivitäten, hierunter fallen auch Tausch und Zwangsversteigerungen, findet auch ihre Regelung im Grunderwerbsteuergesetz.
Derzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Deutschland 3,5 Prozent von allen Ausgaben, die der Käufer hat, um das Grundstück zu erwerben. Ausnahmen vom Steuersatz bilden hierbei Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt, wo er 4,5 Prozent beträgt. Laut dem Paragraphen 2a des Artikels 105 des Grundgesetzes haben aber die Länder auch die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer.
Wann auch immer ein Bundesland die Grunderwerbsteuer hoch setzt - wie jüngst in Sachsen-Anhalt und demnächst in Bremen - ist Kritik an der Tagesordnung. Während die Länder dadurch zwar eindeutig mehr Geld in die leeren Kassen bekommen, wird im allgemeinen beklagt, dass in einer Zeit, in der räumliche und berufliche Flexibilität verlangt wird, der Steuerzahler ein deutliches Nachsehen hat.
Lediglich drei Ausnahmen ermöglichen das Umgehen der Grunderwerbssteuer: Zum einen, wenn der Kaufpreis nicht 2.500 Euro überschreitet, zum anderen, wenn das Grundstück geschenkt wird und man darauf wohnt und zum dritten, wenn man ein Grundstück als Miterbe erwirbt, um das Erbe zu teilen. In allen anderen Fällen ist die Grunderwerbssteuer innerhalb von vier Wochen, nachdem der Zahlungsbescheid nach dem Grundstückskauf durch das Finanzamt eintrifft, zu zahlen.